Novo Nordisk hat mit gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge für NovoEight®, Esperoct® und Refixia® abgeschlossen. Mit zwei Vorteilen für Sie und Ihre Patienten:
- Bei der Verordnung eines rabattierten Produkts kann die Ausschüttung einer Wirtschaftlichkeitspauschale von der Krankenkasse des Patienten ausgelöst werden, wenn Ihr Hämophilie-Zentrum einen Versorgungsvertrag gemäß § 132i SGB V mit den Krankenkassen abgeschlossen hat.
- Ihre Patienten sind von der Zuzahlungspflicht in der Apotheke befreit, wenn die Krankenkasse der Zuzahlungsbefreiung vertraglich zugestimmt hat.